Dieses Mal geht es nicht wie im letzten Artikel um Email, sondern Facebook. Dass Facebook oft in den Schlagzeilen ist, ist ja nichts Neues. Aber dieses Mal geht es um heikle Daten. Die US Regierung wünscht die Herausgabe sensibler Daten von Facebook. Es handelt sich um Daten von Trump Kritikern und Trump Gegnern. Die Herausgabe von Daten, ist für mich eine gefährliche Sache, deshalb bin ich immer vorsichtig mit meinen „Likes“ in Facebook und Privates versuche ich ganz draußen zu lassen.
Aber nun ist es eben geschehen. Noch bevor Trump gewählt war, gab es schon genug Kritiker und Gegner, die sich in Facebook entsprechend geäußert haben. Konkret forderte die US Regierung Daten von 3 Personen, die mit der Protestgruppe „disruptJ20“ zu tun haben. Diese Gruppe war für die Ausschreitungen nach der Wahl Trumps mit verantwortlich. Es geht um Daten von Personen, die auf Facebook deren Seite „geliked“ oder abonniert haben. Zwar richtet sich der Durchsuchungsbefehl nur gegen eben drei Personen, aber im Prinzip hängen fast 6000 Facebook Mitglieder mit an der Sache dran, da sie die Webseite entweder geliked, gelesen oder eben etwas dazu gepostet haben.

Ist der Durchsuchungsbefehl rechtens?
Die US Regierung fordert Facebook auf, alle Daten vom 1ten November 2016 bis zum Februar 2017 heraus zu geben. Da sind Daten, die sogar noch vor der Wahl Trumps waren. Es sind vor allem ganz sensible Daten, wie Kontodaten, Passwörter, Sicherheitsabfragen, alle persönlichen Daten, Kredit- und Bankkartendaten, Apps, Bilder, Adressen, im Prinzip alles was Facebook weiß. Sogar bereits gelöschte Daten.
Zwar waren es nur drei Personen, die es konkret betraf, aber es hängen ja Tausende von anderen Personen mit dran. Mit Privatsphäre und Meinungsfreiheit hat das meiner Meinung nichts mehr zu tun.
Das Schlimmste aber ist, Facebook hat einen Maulkorb bekommen und durfte die drei Nutzer nicht warnen.
Die US Bürgerrechtler der American Civil Liberties (ACLU) haben dagegen einen Antrag bei Gericht vorgelegt. Sie fordern, dass der Durchsuchungsbefehl für ungültig erklärt wird, da er gegen die US-Verfassung verstoße. Sie verwiesen auf den 4. Zusatzartikel und auf den 1. Zusatzartikel der US-Verfassung. Die Regierung schüchtert mit dem Durchsuchungsbefehl Bürger in ihrer Meinungsfreiheit und Meinungsäußerung ein. Die ACLU fordert die Einrichtung einer Clearing Stelle und Aufhebung der Geheimhaltung, über den Inhalt des Durchsuchungsbefehles.
Facebook protestierte ebenfalls massiv gegen die Nachrichtensperre und hatte Erfolg. Die Nachrichtensperre wurde diesen Monat aufgehoben. Aber nicht der Durchsuchungsbefehl. Es ist also immer noch nicht klar, ob Facebook die geforderten Daten herausgeben muss und wie viel Facebook heraus geben muss.
An diesem Beispiel, können Sie wieder einmal sehen, wie vorsichtig Sie mit sensiblen Daten und Ihrer Meinung im Internet sein müssen.